§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Verträge über WachOps zwischen [VERTRAGSPARTNER / BETREIBER] und dessen Kunden. Ob WachOps ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB oder auch Verbrauchern angeboten wird, ist vor Freigabe verbindlich festzulegen: [B2B- ODER B2C-ZIELGRUPPE]. Individuelle Angebote und Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
§ 2 Leistungsgegenstand
WachOps ist als SaaS-Plattform für operative Sicherheitsprozesse konzipiert. Geschuldet sind ausschließlich die im jeweiligen Angebot, Auftrag oder Leistungsblatt ausdrücklich vereinbarten Funktionen. Als geplant oder in Entwicklung bezeichnete Bereiche – etwa Dienstplanung, Zeiterfassung, Kontrollgänge, Vorfallmanagement oder mobile Funktionen – sind ohne ausdrückliche Vereinbarung keine zugesicherte Leistung.
§ 3 Vertragsschluss
Verträge kommen nach dem noch festzulegenden Vertriebsprozess durch individuelles Angebot, Bestellung und Annahme beziehungsweise Auftragsbestätigung zustande. Demo- oder Testzugänge begründen nur dann ein entgeltliches Vertragsverhältnis, wenn dies vorab eindeutig vereinbart wurde. [TATSÄCHLICHER VERTRAGSSCHLUSSPROZESS]
§ 4 Kundenkonto
Der Kunde benennt berechtigte Administratoren, hält Kontoangaben aktuell, schützt Zugangsdaten und verwaltet Mitarbeiterkonten sowie Rollen sachgerecht. Konten dürfen nicht unberechtigt geteilt werden. Sicherheitsvorfälle sind unverzüglich über den vereinbarten Kontaktweg zu melden.
§ 5 Mitwirkungspflichten
Der Kunde stellt geeignete Endgeräte und Verbindungen bereit, unterweist Nutzer, verwaltet Berechtigungen, schafft erforderliche Rechtsgrundlagen und stellt die Rechtmäßigkeit seiner Inhalte sowie Datenverarbeitung sicher. Dies gilt besonders für Beschäftigtendaten, GPS-/Standortfunktionen, Medienuploads und Kontrollnachweise.
§ 6 Preise und Zahlung
Vergütung, Abrechnungszeitraum, Fälligkeit und gegebenenfalls nutzungsabhängige Bestandteile ergeben sich ausschließlich aus Angebot oder Bestellung: [PREISMODELL]. Umsatzsteuer wird nur nach den gesetzlichen Vorgaben ausgewiesen. Folgen eines Zahlungsverzugs richten sich nach Gesetz und individueller Vereinbarung.
§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung
Es gelten [VERTRAGSLAUFZEIT] und [KÜNDIGUNGSFRIST], soweit im Auftrag nichts Abweichendes geregelt ist. Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
§ 8 Verfügbarkeit und Wartung
Wartung, Sicherheitsupdates, Störungen externer Infrastruktur und notwendige technische Maßnahmen können die Verfügbarkeit zeitweise einschränken. Konkrete Verfügbarkeitswerte gelten nur, wenn sie in einem Service Level Agreement vereinbart wurden. Planbare wesentliche Wartungen sollen angemessen angekündigt werden.
§ 9 Änderungen und Weiterentwicklung
WachOps darf technisch und fachlich weiterentwickelt werden. Änderungen können insbesondere aus Sicherheits-, Rechts- und Kompatibilitätsgründen erfolgen. Wesentliche ausdrücklich vereinbarte Kernfunktionen dürfen nicht ohne sachlichen Grund so entzogen werden, dass der Vertragszweck beeinträchtigt wird.
§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Die Parteien erfüllen ihre jeweiligen Datenschutzpflichten. Soweit der Betreiber personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist für den Produktivbetrieb eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO vorzusehen. Diese AGB ersetzen keine solche Vereinbarung.
§ 11 Datensicherung
Der konkrete Sicherungsumfang ergibt sich aus Leistungsbeschreibung oder Betriebskonzept. Der Kunde unterstützt die Datenintegrität durch richtige Eingaben und sichert exportierte Daten angemessen. Eine ausnahmslose Wiederherstellungsgarantie wird nicht abgegeben.
§ 12 Datenexport und Vertragsende
Exportformat, Übergangszeit, Löschfristen und technische Möglichkeiten sind im Vertrag beziehungsweise Beendigungskonzept festzulegen: [DATENEXPORT- UND LÖSCHKONZEPT]. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und zeitversetzte Löschung aus Sicherungen bleiben zu berücksichtigen.
§ 13 Nutzungsrechte
Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches und – außer für berechtigte Nutzer innerhalb seines Vertragsbereichs – nicht übertragbares Recht zur vertragsgemäßen Nutzung. Quellcode und Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
§ 14 Vertraulichkeit
Die Parteien schützen als vertraulich erkennbare oder ihrer Natur nach vertrauliche Informationen mit angemessener Sorgfalt. Gesetzliche Offenlegungspflichten und bereits rechtmäßig bekannte oder öffentliche Informationen bleiben unberührt.
§ 15 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln, soweit nicht wirksam etwas Abweichendes vereinbart wird. Der Kunde beschreibt Störungen nachvollziehbar und unterstützt in angemessenem Umfang deren Analyse. Unerhebliche Abweichungen begründen nur Rechte im gesetzlichen Umfang.
§ 16 Haftung
Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach zwingendem Recht bleibt unbeschränkt. Eine weitere Haftungsbegrenzung, insbesondere für einfache Fahrlässigkeit, Kardinalpflichten, typische vorhersehbare Schäden und Datenverlust, muss anhand Zielgruppe und Vertragsmodell juristisch abschließend gestaltet werden: [JURISTISCH GEPRÜFTE HAFTUNGSREGELUNG].
§ 17 Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen aufgrund außerhalb ihres zumutbaren Einflusses liegender außergewöhnlicher Ereignisse, soweit sie angemessene Vorsorge getroffen, die andere Partei informiert und zumutbare Gegenmaßnahmen ergriffen hat. Zahlungs- und bereits entstandene Leistungspflichten bleiben unberührt.
§ 18 Änderungen der AGB
Änderungen erfolgen nicht beliebig. Sie setzen einen sachlichen Grund voraus und werden rechtzeitig in Textform mit ihrem Inhalt und Inkrafttreten mitgeteilt. Erforderliche Zustimmungs-, Widerspruchs- oder Kündigungsrechte richten sich nach Vertragsart und Gesetz und sind vor Freigabe juristisch festzulegen.
§ 19 Schlussbestimmungen
Es gilt [ANWENDBARES RECHT]. Ein Gerichtsstand wird nur vereinbart, soweit dies rechtlich zulässig ist: [GERICHTSSTAND]. Individuelle Vereinbarungen, Auftrag, Leistungsbeschreibung, Auftragsverarbeitungsvereinbarung und Service Levels gehen bei Widersprüchen nach der vertraglich festgelegten Rangfolge vor: [RANGFOLGE DER VERTRAGSDOKUMENTE].