1. Geltungsbereich
Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der öffentlichen WachOps-Webseite sowie – nach ihrer jeweiligen Bereitstellung und Freigabe – der WachOps-Plattform, zugehöriger Portale, mobiler Anwendungen, Demo- und Testzugänge sowie weiterer digitaler WachOps-Dienste durch berechtigte Nutzer. Noch als „geplant“ oder „in Entwicklung“ bezeichnete Bereiche sind derzeit keine zugesagte oder verfügbare Leistung.
2. Registrierung und Benutzerkonto
Nutzer müssen vollständige und richtige Registrierungsdaten angeben. Konten sind persönlich und dürfen nicht weitergegeben werden. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln; vermutete Kompromittierungen müssen unverzüglich dem zuständigen Unternehmensadministrator und, soweit ein entsprechender Kanal bereitsteht, WachOps gemeldet werden. Handlungen über ein Konto werden diesem zugerechnet, soweit dies rechtlich zulässig ist. Bei Missbrauch oder konkreten Sicherheitsrisiken kann der Zugriff angemessen beschränkt oder gesperrt werden.
3. Rollen und Berechtigungen
WachOps ist für rollenbezogene Zugriffe, etwa für Unternehmensadministration, Disposition, Objektleitung und Mitarbeitende, konzipiert. Soweit technisch und vertraglich dem Unternehmenskunden zugewiesen, verantwortet dieser die sachgerechte Einrichtung, regelmäßige Prüfung und rechtzeitige Entziehung interner Berechtigungen.
4. Zulässige Nutzung
WachOps darf nur rechtmäßig und entsprechend der eingeräumten Berechtigungen genutzt werden. Unzulässig sind insbesondere Manipulations- oder Angriffsversuche, die Umgehung von Zugriffskontrollen, unerlaubtes Scraping, Schadsoftware, missbräuchliche API-Nutzung, Account-Sharing, rechtswidrige Überwachung oder Standortverfolgung, rechtswidrige Uploads, die Manipulation von Arbeitszeit-, Kontroll- oder Ereignisdaten sowie der Versuch, auf fremde Daten zuzugreifen.
5. Standort- und GPS-Funktionen
Standortfunktionen sind technisch konfigurierbare Werkzeuge. Der jeweilige Arbeitgeber beziehungsweise Unternehmenskunde muss vor ihrem Einsatz eigenverantwortlich die arbeits- und datenschutzrechtliche Zulässigkeit, Transparenz, Rechtsgrundlage, Beteiligungsrechte und Löschfristen sicherstellen. WachOps begründet keine Befugnis zur permanenten Standortüberwachung. Die Produktkonzeption sieht eine Beschränkung auf notwendige, autorisierte Dienstzeiträume vor.
6. Kontrollgänge und Nachweise
Elektronische Einträge können betriebliche Dokumentations- und Kontrollprozesse unterstützen. Sie garantieren nicht automatisch die Beweiskraft oder rechtliche Verwertbarkeit in jedem Verfahren. Nutzer bleiben für wahrheitsgemäße und sorgfältige Eingaben verantwortlich.
7. Benutzerinhalte
Für Texte, Fotos, Videos, Berichte, Dokumente und sonstige Uploads müssen die erforderlichen Rechte und Rechtsgrundlagen vorliegen. WachOps erhält an diesen Inhalten nur die technisch erforderlichen, nicht ausschließlichen Rechte, um den vereinbarten Dienst bereitzustellen, zu sichern und vertragsgemäß zu verarbeiten.
8. Verfügbarkeit
Eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit wird nicht zugesagt. Wartung, Sicherheitsupdates, technische Störungen und externe Infrastruktur können die Nutzung zeitweise beschränken. Individuell vereinbarte Service Levels gehen diesen allgemeinen Regeln vor.
9. Änderungen
Funktionen können aus Sicherheitsgründen, wegen technischer Weiterentwicklung oder rechtlicher Anforderungen sachgerecht angepasst werden. Wesentliche vertraglich zugesagte Nutzungsmöglichkeiten dürfen dadurch nicht ohne angemessenen Grund entzogen werden.
10. Sperrung und Beendigung
Bei erheblichen Vertragsverstößen, rechtswidriger Nutzung, Angriffen, konkreten Sicherheitsrisiken oder – soweit vertraglich einschlägig – Zahlungsverzug kann der Zugriff verhältnismäßig beschränkt werden. Soweit möglich und zumutbar, werden mildere Maßnahmen, Vorankündigung und Abhilfe berücksichtigt.
11. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung. Unternehmenskunden bleiben für die Rechtmäßigkeit der von ihnen veranlassten Datenverarbeitung verantwortlich, soweit ihnen diese Rolle gesetzlich zukommt.
12. Schlussbestimmungen
Vorrangige individuelle Vereinbarungen und zwingendes Recht bleiben unberührt. Vertragspartner, anwendbares Recht und gegebenenfalls Gerichtsstand sind vor Freigabe anhand des tatsächlichen Angebotsmodells festzulegen.
[VERTRAGSPARTNER] [GERICHTSSTAND – nur soweit zulässig]